Revisionen
Die jährliche Revision der Kodierung ist für die Leistungserbringer seit Einführung des SwissDRG-Fallpauschalensystems obligatorisch. Sie dient der Qualitätssicherung der Kodierung und der Weiterentwicklung des SwissDRG-Systems.
Für den Einsatz als Revisor sind bestimmte Qualifikationen in Form einer regelmässige Kodiertätigkeit und der Besitz des Eidg. Fachausweises Bedingung, so wie auch regelmässig besuchte Fort- und Weiterbildungen.
marino DRGconsulting GmbH kann Ihnen sowohl eine obligatorische Kodierrevision nach Vorgaben der SwissDRG AG anbieten, als auch eine spitalinterne Revision gemäss Ihren eigenen Bedürfnissen.